Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vorbemerkung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei Abschluss sämtlicher Verträge gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

II. Allgemeines

Die nachstehend wiedergegebenen Geschäftsbedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Geschäftspartners werden auch durch
Auftragsannahme nicht Vertragsgegenstand. Ein Vertrag kommt – unbeschadet des Vorliegens von abweichenden Individualvereinbarung – ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

III. Angebot/Auftragserteilung/Auftragsannahme

Angebote, insbesondere in Katalogen, sind bis zu unserer Auftragsbestätigung stets freibleibend.
Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich oder in Textform bestätigt wurde oder ohne Bestätigung unmittelbar zur Ausführung kommt.
Spätere Änderungen bedürfen unserer schriftlichen oder textlichen Zustimmung. Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von ihm verfügten Unterlagen wie Zeichnungen, Muster, Lehren usw. und Angaben über Einsatzbedingungen. Mündliche Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Muster werden gegen Berechnung geliefert. Angebote, Schriftwechsel, Auftragsbestätigungen oder aus anderem Anlass gegebene Unterlagen oder Muster dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden und unterliegen dem Urheberrecht.
Vervielfältigungen, Nachahmungen oder Weitergabe sind ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht erlaubt. Konstruktionsänderungen und Veränderungen im Sinne fortschrittlicher Weiterentwicklung behalten wir uns vor.

IV. Preise

Alle Preisangaben verstehen sich in EURO zzgl. aktuell gesetzlich geltender Mehrwertsteuer, ab Werk zuzüglich Verpackung oder bei Exportsendungen EXW Grünsfeld.
Fracht, Porto und Wertversicherung sind nicht eingeschlossen. Das gleiche gilt für Teilsendungen.
Bei einem Warenwert der Bestellung von unter 50,00 EURO wird ein Betrag von 5 EURO Bearbeitungsgebühr für Kleinstaufträge berechnet. Es wird je Anlieferung eine Anfahrtspauschale von jeweils 5 EURO berechnet.
Diese entfällt bei einem jeweiligen Auftragswert von über 100 EURO.
Bei einer Lieferzeit bis zu 3 Monate gerechnet ab dem Tag der Auftragsbestätigung gelten die bestätigten Preise, andernfalls werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.

V. Lieferung

Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft im Sinne der Geschäftsbedingungen. Sendungen werden grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Bestellers versandt.

VI. Lieferzeit

Lieferfristen oder Abnahmetermine geltend nur annähernd, so dass ein Überschreiten von bis zu 6 Wochen noch rechtzeitig ist. Die Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Parteien geregelt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, insbesondere die Beibringung erforderlichen Unterlagen erfüllt hat. Ist das nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten oder auf sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, die uns ohne eigenes Verschulden daran hindern, Liefertermine einzuhalten, so verschieben sich jeweilige Termine oder Fristen um die Dauer der Beeinträchtigung. Ereignisse solcher Art berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir aufgrund derartiger Ereignisse nachhaltig nicht in der Lage sind, zu liefern.

VII. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort und ohne Abzug zu begleichen. Reparaturen, Sonderausführungen und Aktionen sind auch sofort zahlbar ohne Abzug. Schecks werden nicht angenommen. Im Fall uns bekannt werdender Situationsverschlechterung des Bestellers sind wir berechtigt, Lieferungen gegen Vorauskasse oder Nachnahme auszuführen. Gleiches gilt bei uns unbekannten Bestellern. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten, oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher aus der Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Besteller ist als Wiederverkäufer zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs berechtigt. Forderungen gegenüber Dritter sind bis zur Höhe der uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche an uns abgetreten.
Der Besteller bleibt jedoch zur Einziehung in eigenem Namen berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nicht gestattet. Die
Pfändung von Vorbehaltsware ist uns unverzüglich anzuzeigen. An uns retournierte Ware wird entsprechend verwertet und dem Besteller, je nach Zustand, durch Gutschrift auf seine Schulden angerechnet.

IX. Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für Lieferung einwandfreier Werkzeuge in sachgemäßer Ausführung und angebotener Qualität, sowie technischer Funktion bei entsprechender sachrichtiger Verwendung oder den vom Käufer beschriebenen Einsatzbedingungen. Keine Gewähr wird übernommen bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Instandsetzung, normalem Verschleiß, Veränderung durch Dritte, nicht ordnungsgemäßer Wartung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, soweit diese Umstände nicht von uns zu vertreten sind.

Der Besteller hat unverzüglich nach Erhalt die Ware zu prüfen und erkennbare Mängel uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Anzeige wegen Mängel binnen einer Frist von 7 Tagen ab Lieferung, gilt die Ware als genehmigt. Um nicht erkennbare Mängel festzustellen, müssen die gelieferten Waren und Werkzeuge in der Frist von 7 Tagen auf alle Arten von Mängeln geprüft werden. Von uns anerkannte berechtigte Reklamationen für nachgearbeitete oder nach Zeichnung neu angefertigte Werkzeuge werden
nachgearbeitet. Eine Entschädigung für Ausfall in der Produktion oder für dadurch beschädigte Werkstücke werden nicht anerkannt. Im Interesse technischen Fortschritts behalten wir uns Konstruktionsänderungen und die Verwendung anderer Materialien ausdrücklich vor. Katalogabbildungen und andere beschreibende Aussagen sind daher unverbindlich.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.

X. Haftung

Für Schäden, die nicht an am Liefergegenstand selbst entstehen, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir für jede schuldhafte Verletzung. Darüber hinaus haften wir für Schäden aus Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben. Eine weitergehende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

XI. Gefahrübergang und Entgegennahme

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder
Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten wird die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser
verlangt. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

XII. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der Geschäftsbedingungen bleibt der übrige Vertragsinhalt hiervon unberührt.

Stand: 20.04.2023